Nach den §§ 135a, 137 SGB V und dem § 1 IfSG sind Einrichtungen des Gesundheitswesens eigenständig für die Organisation und Struktur der Infektionsprävention verantwortlich. Hierunter zählen sämtliche institutionsinterne Vorgaben, die das Ziel der Sicherstellung einer hohen Behandlungsqualität verfolgen. Zur Durchsetzung und Kontrolle dieser Vorgaben ist der Einsatz speziell geschulten Personals vorgeschrieben. Durch die Veröffentlichung der Empfehlung zur personellen und organisatorischen Voraussetzung zur Prävention nosokomialer Infektionen seitens der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionspräventionen (KRINKO) im Jahr 2009 sind bundesweit konkrete Hinweise zum Einsatz von hygienebeauftragtem Personal im Krankenhaus vorhanden. Hieraus geht hervor, dass neben dem Krankenhaushygieniker, der Hygienefachkraft und verantwortlichen Ärzten zusätzlich ein Hygienebeauftragter in der Pflege auf jeder Station und jedem Funktionsbereich vorzuhalten ist. Gleichermaßen wird angeraten die Empfehlung zur Hygienebeauftragten in der Pflege auch auf ambulante Einrichtungen zu übertragen.
Auf dieser Grundlage wurde eine umfassende Fortbildung am Universitätsklinikum Halle (Saale) konzipiert, welche sich an den aktuellen Empfehlungen führender Organisationen (z.B. RKI, DGKV, VHD e.V.) orientiert und darüber hinaus spezielle Inhalte für die pflegerische Versorgung stationärer und ambulanter Patienten bietet.
Zugangsvoraussetzung:
Ziel:
Der Hygienebeauftragte in der Pflege fungiert als Bindeglied zwischen dem Hygienefachpersonal der Einrichtung und dem pflegerischen Personal seiner Station bzw. seines Funktionsbereichs. Er unterstützt die Hygienefachkräfte bei der Implementierung von Maßnahmen im zugeordneten Bereich und sorgt in seiner Rolle als Multiplikator für die Verbreitung von Wissen.
Inhalt:
Struktur:
Abschluss:
Die Teilnahme an der Fortbildung wird in Form eines Zertifikates bestätigt.
Preis:
Anmeldung:
über die Homepage der Halle School of Health Care (HSHC): www.uk-halle.de/hshc bzw. deren Anmeldeportal: https://hshc.medizin.uni-halle.de/hshc
Die Weiterbildung zum Hygienebauftragten in der Pflege wird als eine Bildungsveranstaltung gemäß des Gesetzes zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung (Bildungsfreistellunsgesetz) vom 4.3.1998 (GVBl. LSA 1998, S. 92) in der derzeit geltenden Fassung anerkannt.
Aktenzeichen: 207-53502-2017-306
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Yvonne Ticay
yvonne.ticay(at)uk-halle.de
Fachbereichsleitung Fort- und Weiterbildung
Claudia Szczesny
claudia.szczesny(at)uk-halle.de
Leitende Hygienefachkraft
PD Dr. Worlitzsch
dieter.worlitzsch(at)medizin.uni-halle.de
Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin
Das UKH beteiligt sich an der Möglichkeit einer zentralen Erfassung beruflich Pflegender bei einer unabhängigen Registrierungsstelle und ist unter der Identnummer 20131001 anerkannt. Bitte geben Sie diese an, wenn Sie sich an der freiwilligen Registrierung beteiligen wollen.
Für die Teilnahme an der Weiterbildung "Hygienebeauftragter in der Pflege" werden aktuell 20 Punkte durch die Registrierungsstelle vergeben .