Das Examen gliedert sich in drei Abschnitte
Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Inhalt des Ersten Abschnitts der Prüfung:
Der schriftliche Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung betrifft folgende Stoffgebiete:
Im mündlich-praktischen Teil werden die Prüflinge in den Fächern Anatomie, Biochemie/molekularbiologie und Physiologie geprüft.
Weitere Ausführungen zu diesem Prüfungsabschnitt entnehmen Sie der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO).
Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Inhalt des Zweiten Abschnitts:
Dem Antrag auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sind neben den weiteren, im § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ÄAppO genannten Unterlagen insbesondere die Bescheinigungen über die auffgeführten Fächer und Querschnittsbereiche beizufügen.
Zusätzlich zu den Leistungsnachweisen ist eine regelmäßige Teilnahme an folgenden fünf Blockpraktika nachzuweisen:
Der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (schriftlicher Teil) wird fallbezogen, insbesondere durch Fallstudien, gestaltet. Prüfungsgegenstand sind dabei besonders:
Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
Der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (mündlich-praktischer Teil) bezieht sich in jedem Fall auf patientenbezogene Fragestellungen aus der Inneren Medizin, der Chirurgie und dem Gebiet, auf dem der Prüfling das Wahlfach seines Praktischen Jahres absolviert hat. Bestandteil der Prüfung ist, dass der Prüfling selbst eine Patientenuntersuchung durchführt und hierüber einen Bericht anfertigt, der Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan sowie eine Epikrise des Falles enthält.
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte den Hinweisen des Landesprüfungsamtes für Gesundheitsberufe (LPA) und der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO).